Informationen zu den Regional- und Kommunalwahlen 2025

Am Sonntag, dem 13. April 2025, finden in Finnland Regional- und Kommunalwahlen statt. Die Regional- und Kommunalwahlen werden alle vier Jahre abgehalten, um die Gemeinderäte und die Regionalräte in den Wohlfahrtsregionen zu wählen.

Finnland ist in Gemeinden unterteilt, die gemäß der Verfassung (731/1999) über eine Selbstverwaltung verfügen. Die Gemeinden sind für die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen für viele ihrer Einwohner verantwortlich. Die höchste Entscheidungsbefugnis in einer Gemeinde wird von einem gewählten Rat ausgeübt.

Die Verfassung sieht auch vor, dass die Selbstverwaltung in einem größeren Verwaltungsgebiet als den Gemeinden gesetzlich geregelt ist. Im Jahr 2021 wurden in Finnland 21 selbst verwaltete Wohlfahrtsregionen geschaffen, die die Verantwortung für die Organisation der Sozial- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste von den Gemeinden übernommen haben. Die höchste Entscheidungsbefugnis in einer Wohlfahrtsregion wird von einem gewählten Regionalrat ausgeübt. 

Auf den Åland-Inseln finden keine Regional- oder Kommunalwahlen statt. Die Einwohner der Stadt Helsinki sind nur bei Kommunalwahlen wahlberechtigt, da Helsinki nicht zu einer Wohlfahrtsregion gehört.

Aktives Wahlrecht – wer darf wählen?

Um an den Regional- und Kommunalwahlen teilnehmen zu können, müssen Sie am Wahltag (13. April 2025) 18 Jahre alt sein. 
Außerdem müssen Sie einen Wohnsitz in einer Gemeinde in Finnland haben:

  • Ein Staatsbürger Finnlands oder eines anderen Landes der Europäischen Union, Islands oder Norwegens muss spätestens am 21. Februar 2025 einen registrierten Wohnsitz in einer Gemeinde Finnlands haben.
  • Staatsangehörige anderer Länder müssen in ihrer Wohnsitzgemeinde bis zum 21. Februar 2025 mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen in Finnland gemeldet gewesen sein.

Der Wohnsitz wird nach dem finnischen Wohnsitzgesetz (Kotikuntalaki 210/1994) bestimmt. Gemeinhin ist der Wohnsitz die Gemeinde, in der Sie wohnen.

Bei den Regional- und Kommunalwahlen 2025 sind Sie in der Gemeinde und der dazugehörigen Wohlfahrtsregion wahlberechtigt, die am 21. Februar 2025 um 24 Uhr als Ihre Wohngemeinde im Bevölkerungsinformationssystem eingetragen ist.

Bei Bedarf können Sie die Wohnsitzinformation bei der Agentur für Digital- und Einwohnermeldedaten (finn. Digi- ja väestötietovirasto, im Folgenden DVV) überprüfen.

Bei der Kommunalwahl können Sie nur einen in Ihrer Gemeinde aufgestellten Kandidaten wählen. Bei der Regionalwahl können Sie nur einen in Ihrer Wohlfahrtsregion aufgestellten Kandidaten wählen. 

Die Stimmabgabe ist in Finnland freiwillig.

Die Wahlbenachrichtigung wird an alle wahlberechtigten Personen versandt

Vor den Wahlen richtet die DVV ein Wählerverzeichnis ein, in das alle Personen eingetragen werden, die bei den Regional- und Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Für das Wählerverzeichnis muss man sich nicht gesondert anmelden.

Spätestens am 20. März 2025 verschickt die DVV eine Wahlbenachrichtigung an die Wahlberechtigten. Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung nur dann elektronisch, wenn Sie den Suomi.fi-Nachrichtendienst aktiviert haben (weitere Informationen unter www.suomi.fi/viestit).
Die Wahlbenachrichtigung enthält Anweisungen zur Stimmabgabe, eine Liste der Wahllokale in der Nähe Ihres Wohnorts und Informationen über Ihr Wahlrecht. Sie brauchen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mit ins Wahllokal zu nehmen, Ihr Ausweispapier reicht aus. Wenn Sie jedoch in einer Einrichtung oder im Ausland wählen, sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mitnehmen.

Passives Wahlrecht - wer kann kandidieren?

Um bei den Kommunalwahlen kandidieren zu können, 

  • müssen Sie einen Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der Sie kandidieren; und
  • das aktive Wahlrecht für die Kommunalwahlen in einer finnischen Gemeinde besitzen.

Um bei den Regionalwahlen zu kandidieren,

  • müssen Sie Ihren Wohnsitz in dem Gebiet der Wohlfahrtsregion haben, in der Sie kandidieren; und
  • das aktive Wahlrecht für die Regionalwahlen in einer der Wohlfahrtsregionen besitzen.

Einige in der Kommunalgesetzgebung sowie der Gesetzgebung für Wohlfahrtsregionen aufgeführte Staatsbedienstete, führende Bedienstete und Mitarbeiter der Wohlfahrtsregion verfügen jedoch nicht über das passive Wahlrecht bei der Regionalwahl. 
Personen, die durch ein Gerichtsurteil für geschäftsunfähig erklärt wurden, sind ebenfalls von einer Kandidatur ausgeschlossen.

Aufstellung von Kandidaten 

Bei den Regional- und Kommunalwahlen können die Kandidaten 

  • durch registrierte Parteien
  • durch Wahlberechtigte, die eine Wählervereinigung gegründet haben, aufgestellt werden.

Kandidaten für die Regionalwahlen und Kandidaten für die Kommunalwahlen werden getrennt nominiert.

Die Parteien entscheiden über die eigenen Kandidaten nach ihren jeweiligen Regeln. Wenn Sie für eine Partei kandidieren wollen, müssen Sie dies mit der Partei vereinbaren.

Für die Bildung einer Wählervereinigung sind zehn Einwohner einer Gemeinde erforderlich, die bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. In kleinen Gemeinden genügen jedoch schon drei oder fünf Einwohner, um eine Wählervereinigung zu bilden.
Für Regionalwahlen sind 50 wahlberechtigte Einwohner derselben Wohlfahrtsregion erforderlich, um eine Wählervereinigung zu bilden.

Eine Kandidatur für Regionalwahlen muss beim regionalen Wahlausschuss der jeweiligen Wohlfahrtsregion und für Kommunalwahlen beim zentralen Wahlausschuss der jeweiligen Gemeinde beantragt werden.

Jeder offiziell zugelassene Kandidat hat eine eigene Kandidatennummer. Wenn ein und dieselbe Person sowohl für die Regional- als auch für die Kommunalwahlen kandidiert, erhält sie für die Regionalwahlen und für die Kommunalwahlen eine jeweils andere Kandidatennummer. Für jede der beiden Wahlen werden die Kandidaten getrennt auf einer auf Papier gedruckten Kandidatenlisten in numerischer Reihenfolge aufgeführt.

Die Kandidatenlisten werden am 13.03.2025 erstellt. Sie werden in den Wahllokalen und auf der Wahl-Website des Justizministeriums (www.vaalit.fi) einsehbar sein. 

Stimmabgabe 

Sie können entweder am Wahltag, Sonntag, den 13.04.2025, oder vor dem Wahltag während der vorzeitigen Stimmabgabe wählen. 

Sie können gleichzeitig bei den Regional- und bei den Kommunalwahlen in allen Wahllokalen wählen. Sie können auch nur an einer der Wahlen teilnehmen.
Sie können an beiden Wahlen nur einmal ihre Stimme abgeben. 

Für die Regionalwahlen wird der violette Stimmzettel und für die Kommunalwahlen der weiße Stimmzettel verwendet.

Vorzeitige Stimmabgabe:

Die vorzeitige Stimmabgabe beginnt am Mittwoch, dem 02.04.2025.
Die vorzeitige Stimmabgabe endet im Ausland am Samstag, den 05.04.2025, und in Finnland am Dienstag, den 08.04.2025.

Wahllokale zur vorzeitigen Stimmabgabe können an diesen Tagen unterschiedlich lange geöffnet sein.

Sie können für die vorzeitige Stimmabgabe jedes beliebige Wahllokal in Finnland oder im Ausland wählen. 

Informationen über die Wahllokale zur vorzeitigen Stimmabgabe, einschließlich ihrer Standorte und Öffnungszeiten, finden Sie z. B. im Anhang der Wahlbenachrichtigung und unter www.vaalit.fi.

Neben den Wahllokalen zur vorzeitigen Stimmabgabe ist eine vorzeitige Stimmabgabe auch eingeschränkt in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Sozialeinrichtungen, Militärkasernen und Strafanstalten oder an Bord finnischer Schiffe im Ausland möglich. In den Einrichtungen dürfen nur Personen wählen, die behandelt oder aufgenommen werden, an Bord von Schiffen darf nur das Schiffspersonal wählen.

Wähler, für die der Weg zum Wahllokal mit unzumutbaren Schwierigkeiten verbunden ist, können auch zu Hause vorab wählen. Um zu Hause wählen zu können, müssen Sie sich bis spätestens 1. April 2025 um 16.00 Uhr beim zentralen Wahlausschuss Ihrer Gemeinde anmelden.

Wenn Sie sich während des gesamten Wahlzeitraums und am Wahltag im Ausland befinden, können Sie auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen.
Um per Briefwahl zu wählen, müssen Sie beim Postdienst des Justizministeriums (www.vaalit.fi/kirjeaanestys) Briefwahlunterlagen an eine Adresse im Ausland bestellen. 

Stimmabgabe am Wahltag:

Die Stimmabgabe am Wahltag findet am Sonntag, dem 13.04.2025 von 9–20 Uhr statt.

Am Wahltag können Sie nur in dem Wahllokal ihrer Heimatgemeinde wählen,  
das in Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Genauere Anweisungen zur Stimmabgabe finden Sie z. B. in Ihrer Wahlbenachrichtigung, auf www.vaalit.fi, oder Sie fragen die Wahlhelfer im Wahllokal.

Weitere Informationen

  • Weitere Informationen zu den Wahlen erhalten Sie beim zentralen Wahlausschuss Ihrer Gemeinde. Auf Fragen hinsichtlich des persönlichen Wahlrechts antwortet die DVV. Die Kontaktdaten beider Institutionen finden sich auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Die Anschriften und Öffnungszeiten der Wahllokale für die vorzeitige Stimmabgabe, die Hinweise zur Bestellung der Briefwahlunterlagen, die Kandidatenliste sowie weitere Informationen zur Wahl finden sich auf der Wahl-Website des Justizministeriums www.vaalit.fi