EU-Wahl 2024
Die Bürger der Europäischen Union wählen
alle fünf Jahre
die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Aus Finnland werden
15 Mitglieder (sogenannte „MEPs“)
in das Europäische Parlament gewählt.
Die EU-Wahl, das heißt die Wahl zum Europäischen Parlament,
findet in allen Mitglieds·ländern der Europäischen Union
gleichzeitig statt.
In der Europäischen Union gibt es 27 Mitglieds·länder.
Der Zeit·plan für die EU-Wahl 2024 in Finnland ist:
- Der Wahl·tag ist Sonntag 09.06.2024.
- Voraus·wahl in Finnland 29.05.–04.06.2024.
- Voraus·wahl im Ausland 29.05.–01.06.2024.
Aufgaben des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament ist
die Volks·vertretung der Europäischen Union.
Das Parlament entscheidet
zusammen mit dem Rat der Europäischen Union
über neue EU-Gesetze.
Der Rat vertritt
die Mitglieds·länder der Europäischen Union.
Das Europäische Parlament entscheidet
über den Haushalt der EU
zusammen mit dem Rat.
Das Europäische Parlament kontrolliert
die Kommission und die Behörden der EU.
Wer darf wählen?
Sie können bei der EU-Wahl wählen, wenn
- Sie spätestens am 9. Juni 2024 18 Jahre geworden sind und
- finnischer Staats·bürger sind oder
- Staats·bürger eines Mitglieds·landes der Europäischen Union sind und sich spätestens am 21. März 2024 für das Wähler·verzeichnis angemeldet haben.
Wen können Sie wählen?
Parteien und Wähler·vereinigungen können
Kandidaten für die EU-Wahl aufstellen.
Die Kandidaten müssen wahl·berechtigte Staats·bürger von Finnland
sein oder Staats·bürger eines Mitglieds·landes der Europäischen Union,
die im Wähler·verzeichnis von Finnland aufgenommen sind.
Die Kandidaten der EU-Wahl
kandidieren im ganzen Land.
Sie können also wählen, wen Sie wollen.
Jeder Kandidat hat eine eigene Nummer.
Die Nummern der Kandidaten sind sichtbar
im Wahlergebnis-Dienst des Justiz·ministeriums,
in den Wahl·lokalen und Wahl·kabinen.
Sie finden Informationen über die Kandidaten zum Beispiel
in Zeitungen, im Fernsehen und im Internet.
Wahl·benachrichtigung
Wenn Sie wahl·berechtigt sind,
bekommen Sie einen Brief nach Hause.
Sie erhalten die Wahl·benachrichtigung nur in elektronischer Form,
wenn Sie die Suomi.fi-Anwendung im Internet benutzen.
Suomi.fi ist eine Dienstleistung der finnischen Melde·behörde DVV.
Sie können mehr dazu lesen unter der Adresse www.suomi.fi/viestit.
Sie haben die Wahl,
ob Sie am Wahl·tag oder vorzeitig wählen möchten.
Wenn Sie am Wahl·tag wählen,
sehen Sie in der Wahl·benachrichtigung nach, wo Ihr Wahl·lokal ist.
Wenn Sie vorzeitig wählen,
können Sie in jedem beliebigen
Vorauswahl·lokal wählen.
Die Wahl·benachrichtigung beinhaltet eine Liste
über die Vorauswahl·lokale in Ihrem Gebiet.
Nehmen Sie Ihren Personal·ausweis mit zum Wahl·lokal. Es ist nicht
nötig, die Wahl·benachrichtigung mit zum Wahl·lokal zu nehmen.
Stimm·abgabe zu Hause
Falls Ihre Bewegungs- oder Handlungs·fähigkeit eingeschränkt ist,
sodass es für Sie zu schwierig ist
zum Wahl·lokal zu gehen und dort zu wählen,
können Sie zu Hause im Voraus wählen.
Melden Sie sich für die Stimm·abgabe zu Hause
beim zentralen Wahl·ausschuss Ihrer Gemeinde
spätestens bis zum 28. Mai 2024 um 16:00 Uhr an.
Die Telefon·nummer ist auf der Wahl·benachrichtigung angegeben.
Sie können den zentralen Wahl·ausschuss
nach weiteren Informationen über die Stimm·abgabe zu Hause fragen.
So geben Sie Ihre Stimme vorzeitig ab
Sie können bei der EU-Wahl
in einem beliebigen Vorauswahl·lokal vorzeitig wählen.
Voraus·wahl in Finnland 29.05.–04.06.2024.
Voraus·wahl im Ausland 29.05.–01.06.2024.
Nehmen Sie zum Wahl·lokal Ihren Lichtbild·ausweis mit, zum Beispiel einen Reise·pass, Personal·ausweis oder Führer·schein.
Gehen Sie im Vorauswahl·lokal wie folgt vor:
- Zeigen Sie dem Wahl·beamten Ihren Ausweis vor. Der Wahl·helfer übergibt Ihnen den Stimm·zettel.
- Gehen Sie in die Wahl·kabine. Schreiben Sie auf den Stimm·zettel deutlich die Nummer des Kandidaten, für den Sie Ihre Stimme abgeben. Schreiben Sie nichts anderes auf den Stimm·zettel. Die Nummern der Kandidaten sehen Sie in der Kandidaten·liste, die an der Wahl·kabine angebracht ist.
- Falten Sie den Stimm·zettel in der Mitte, sodass die Nummer für andere nicht zu sehen ist.
- Gehen Sie zurück zum Wahl·beamten. Er stempelt den Stimm·zettel ab und gibt Ihnen ein braunes Kuvert.
- Stecken Sie den abgestempelten Stimm·zettel in das Kuvert und kleben Sie es zu.
- Der Wahl·beamte wird Sie bitten, ein Formular zu unterschreiben. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Stimm·zettel selbst ausgefüllt, einen Stempel darauf bekommen und ihn in einem Kuvert verschlossen haben.
- Zum Schluss verschließt der Wahl·beamte das braune Kuvert und das Formular in einem gelben Kuvert. Der Wahl·beamte klebt das gelbe Kuvert zu. Die Sendung wird an den zentralen Wahl·ausschuss Ihrer Heimat·gemeinde verschickt.
So geben Sie Ihre Stimme am Wahl·tag ab
Der Wahl·tag ist Sonntag 09.06.2024.
Am Wahl·tag sind die Wahl·lokale von 9 bis 20 Uhr geöffnet.
Sie können nur in dem Wahl·lokal wählen, das in Ihrer
Wahl·benachrichtigung angegeben ist.
Nehmen Sie zum Wahl·lokal Ihren Lichtbild·ausweis mit,
zum Beispiel einen Reise·pass, Personal·ausweis oder Führer·schein.
Gehen Sie im Wahl·lokal wie folgt vor:
- Zeigen Sie dem Wahl·beamten Ihren Ausweis vor. Der Wahl·beamte sucht Ihren Namen im Wähler·verzeichnis und gibt Ihnen einen Stimm·zettel.
- Gehen Sie in die Wahl·kabine. Schreiben Sie auf den Stimm·zettel deutlich die Nummer des Kandidaten, für den Sie Ihre Stimme abgeben. Schreiben Sie nichts anderes auf den Stimm·zettel. Die Nummern der Kandidaten sehen Sie in der Kandidaten·liste, die an der Wahl·kabine angebracht ist.
- Falten Sie den Stimm·zettel in der Mitte, sodass die Nummer für andere nicht zu sehen ist.
- Gehen Sie zurück zum Wahl·beamten. Er stempelt den Stimm·zettel ab.
- Werfen Sie Ihren Stimm·zettel in die Wahl·urne.
Wer hilft mir?
Die Wahl·beamten beraten und helfen Ihnen
im Wahl·lokal.
Im Wahl·lokal ist auch ein Wahl·helfer anwesend.
Sie können den Wahl·helfer bitten, Ihnen in der Wahl·kabine zu helfen,
wenn Sie die Nummer des Kandidaten
nicht selbst in den Stimm·zettel schreiben können.
Der Wahl·helfer kann auch eine Person sein,
die Sie selbst ausgewählt haben.
Er kann zum Beispiel ein Angehöriger oder
eine nahe·stehende Person sein.
Der Wahl·helfer darf jedoch keine Person sein,
die selbst ein Kandidat ist oder einem Kandidaten nahe·steht.
Der Wahl·helfer darf niemandem sagen,
wen Sie gewählt haben.
Wahl·geheimnis
Jede Person entscheidet selbst,
ob sie wählen möchte und wen sie wählt.
Das Wahl·geheimnis bedeutet,
dass Sie niemandem sagen müssen,
wen Sie wählen.
Wegen des Wahl·geheimnisses
füllen Sie Ihren Stimm·zettel in der Wahl·kabine aus.
Wählen Sie bei der EU-Wahl!
So beeinflussen Sie, wer in den nächsten fünf Jahren Finnland
im Europäischen Parlament vertritt.
In dieser Broschüre sind
das Wählen und die EU-Wahl 2024 in leichter Sprache erläutert.
Lesen Sie mehr unter den Adressen:
vaalit.fi
elections.europa.eu/fi
selkokeskus.fi
Sie können Fragen zu Wahlen und zur Abstimmung
auch unter der Service·nummer des Justiz·ministeriums
0800 9 4770 stellen.
Sie können Ihre Frage auch über WhatsApp-Nachricht
an die Nummer 050 438 8730 senden.