Parlamentswahlen 2023
Parlamentswahlen werden alle vier Jahre abgehalten. In diesen Wahlen wählen die finnischen Staatsbürger 200 Volksvertreter als Entscheidungsträger für unseren gemeinsamen Belange.
Aufgaben des Parlaments
Die wichtigste Aufgabe des Parlaments besteht darin, die Gesetze zu erlassen, nach denen die Gesellschaft funktioniert.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Parlaments ist es, über den Staatshaushalt zu entscheiden. Der Haushalt bestimmt, woher der Staat sein Geld bekommt und wie er es ausgibt. Das Parlament kontrolliert auch, wie der Staat sein Geld ausgibt. Das Parlament wählt den/die Premierminister/in der Regierung des Landes und überwacht deren Tätigkeit. Darüber hinaus entscheidet das Parlament, welchen Standpunkt der finnische Staat in vielen Fragen der Europäischen Union einnimmt.
Parlamentswahlen im Jahr 2023
am Sonntag, den 2.4.2023.
Die Vorauswahlen in Finnland finden vom 22. bis 28.3.2023
und im Ausland vom 22. bis 25.3.2023 statt.
Wer hilft mir?
Die Wahlhelfer beraten und helfen Ihnen im Wahllokal, falls erforderlich, bei der vorzeitigen Stimmabgabe und am Wahltag.
Im Wahllokal werden auch Wahlhelfer anwesend sein. Sie können sie bitten, Ihnen in der Wahlkabine zu helfen, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Stimmzettel selbst auszufüllen.
Der Wahlhelfer kann auch eine Person sein, die Sie selbst ausgewählt haben, z. B. ein Verwandter oder eine nahe stehende Person. Der Wahlhelfer darf jedoch nicht ein Kandidat oder eine einem Kandidaten nahe stehende Person sein.
Der Wahlhelfer darf niemandem sagen, für wen er gestimmt hat.
Wahlgeheimnis
Jede Person entscheidet selbst, ob und wen sie wählt.
Das Wahlgeheimnis bedeutet, dass Sie niemandem sagen müssen, wem Sie Ihre Stimme geben. Wegen des Wahlgeheimnisses füllen Sie Ihren Stimmzettel in der Wahlkabine aus.
Wer darf wählen?
Sie können an den Parlamentswahlen teilnehmen,
- wenn Sie finnische/r Staatsangehörige/r sind; und
- wenn Sie bis zum 2. April 2023 das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahlbenachrichtigung wird an Ihre Wohnanschrift gesandt
Wenn Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Der Brief enthält eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen über Ihr Wahllokal am Wahltag.
Er enthält auch eine Liste der Orte, an denen vorzeitig gewählt werden
kann.
Die Mitteilung wird Ihnen elektronisch zugestellt, wenn Sie die
Alternative gewählt haben: elektronischer Kommunikationsdienst Suomi.fi der Behörde für Einwohnermelde- und Digitaldaten, (weitere Informationen siehe www.suomi.fi/viestit). Sie brauchen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht unbedingt mit ins Wahllokal zu nehmen, Ihr Ausweispapier reicht aus.
Wen können Sie wählen?
Finnland ist in 13 Wahlkreise unterteilt. Jeder Wahlkreis hat seine eigenen Kandidaten. Sie können für eine Person stimmen, die in Ihrem Wahlkreis kandidiert. Ihr Wahlkreis ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Nummern der Kandidaten in Ihrem Wahlkreis hängen in den Wahllokalen und in der Wahlkabine aus. Informationen über die Kandidaten finden Sie in Zeitungen, im Fernsehen und im Internet.
Stimmabgabe zu Hause
Wenn Sie krank sind oder wenn es für Sie unzumutbar schwierig wäre, das Wahllokal aufzusuchen oder dort zu wählen, können Sie während der Zeit der Vorauswahl zu Hause wählen.
Sie müssen sich bis zum 21. März 2023 um 16.00 Uhr beim zentralen Wahlausschuss Ihrer Gemeinde für die Stimmabgabe zu Hause anmelden. Die Telefonnummer des zentralen Wahlausschusses ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Weitere Informationen über die Stimmabgabe zu Hause erhalten Sie vom zentralen Wahlausschuss.
So geben Sie Ihre Stimme im Voraus ab
Sie haben die Wahl, ob Sie am Wahltag oder im Voraus wählen möchten. Sie können für die vorzeitige Stimmabgabe jedes beliebige Wahllokal in Finnland oder im Ausland nutzen.
Nehmen Sie zur Stimmabgabe Ihren Lichtbildausweis mit, zum Beispiel einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
- Legen Sie dem Wahlhelfer Ihren Ausweis vor. Der Wahlhelferprüft die Angaben und gibt Ihnen einen Stimmzettel.
- Gehen Sie in die Wahlkabine. Tragen Sie in den Stimmzettel deutlich die Nummer des Kandidaten ein, für den Sie Ihre Stimme abgeben. Schreiben Sie nichts anderes auf den Stimmzettel.
- Falten Sie den Stimmzettel in der Hälfte.
- Wenden Sie sich erneut an den Wahlhelfer. Er oder sie stempelt den Stimmzettel ab und gibt Ihnen einen braunen Stimmzettelumschlag. Stecken Sie den Stimmzettel in den Umschlag und kleben Sie den Umschlag zu.
- Der Wahlhelfer wird Sie bitten, ein Formular zu unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Stimmzettel selbst ausgefüllt, einen Stempel erhalten und in den Umschlag gesteckt haben.
- Schließlich verschließt der Wahlhelfer den Umschlag und
das Formular in einem gelben Umschlag.
So geben Sie Ihre Stimme am Wahltag ab
Am Wahltag, dem 2. April 2023, sind die Wahllokale von 9 bis 20 Uhr geöffnet.
Schauen Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung nach, wo sich Ihr Wahllokal befindet. Am Wahltag können Sie nur in dem Wahllokal wählen, das in Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Nehmen Sie zur Stimmabgabe Ihren Lichtbildausweis mit, zum Beispiel einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
- Legen Sie dem Wahlhelfer Ihren Ausweis vor. Der Wahlhelfer prüft die Angaben, sucht Ihren Namen im Wählerverzeichnis und händigt Ihnen einen Stimmzettel aus.
- Gehen Sie in die Wahlkabine. Tragen Sie in den Stimmzettel deutlich die Nummer des Kandidaten ein, für den Sie Ihre Stimme abgeben. Schreiben Sie nichts anderes auf den Stimmzettel.
- Falten Sie den Stimmzettel in der Hälfte.
- Wenden Sie sich erneut an den Wahlhelfer. Er oder sie stempelt den Stimmzettel ab.
- Werfen Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Beteiligen Sie sich an den Parlamentswahlen!
Weitere Informationen zu den Wahlen: vaalit.fi
Fragen zu Wahlen und zur Abstimmung können Sie auch unter der
Servicenummer des Justizministeriums 0800 9 4770 stellen.