Die Wahl des Präsidenten der Republik 2024
Die Staatsbürger Finnlands wählen den Präsidenten per Wahl alle sechs Jahre. Die Wahl des Präsidenten kann zwei Wahl·gänge haben.
Wenn einer der Kandidaten im ersten Wahl·gang mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, wird er direkt zum Präsidenten gewählt.
Es wird ein zweiter Wahl·gang durchgeführt, falls keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Der zweite Wahl·gang wird zwischen den zwei Kandidaten durchgeführt, die beim ersten Wahl·gang die meisten Stimmen bekommen haben.
Erster Wahl·gang:
Der Wahl·tag ist Sonntag 28.01.2024.
Voraus·wahl in Finnland 17.–23.01.2024.
Voraus·wahl im Ausland 17.–20.01.2024.
Möglicher zweiter Wahl·gang:
Der Wahl·tag ist Sonntag 11.02.2024.
Voraus·wahl in Finnland 31.01.–06.02.2024.
Voraus·wahl im Ausland vom 31.01.–03.02.2024.
Die Aufgaben des Präsidenten
Der Präsident leitet gemeinsam mit der Regierung die Außen·politik Finnlands.
Der Präsident bestätigt die Gesetze, die das Parlament verabschiedet hat.
Der Präsident ernennt den Minister·präsidenten und die anderen Minister.
Er ernennt auch die Richter und einige hoch·rangige Beamte.
Er beschließt über Krieg und Frieden.
Der Präsident braucht für seine Entscheidung jedoch die Zustimmung des Parlaments.
Wer darf wählen?
Sie können bei der Präsidenten·wahl wählen,
• wenn Sie finnischer Staats·bürger sind
• wenn Sie bis zum 28. Januar 2024 18 Jahre geworden sind.
Wen können Sie wählen?
Parteien und Wähler·vereinigungen können Kandidaten für die Präsidenten·wahl aufstellen.
Die Kandidaten müssen finnische Staatsbürger sein. Die Kandidaten kandidieren im ganzen Land, Sie können also wählen, wen Sie wollen.
Jeder Kandidat hat eine eigene Nummer. Sie sehen die Nummern der Kandidaten in den Wahl·lokalen und in der Wahl·kabine. Informationen über die Kandidaten finden Sie zum Beispiel in Zeitungen, im Fernsehen und im Internet.
Wahl·benachrichtigung
Wenn Sie wahl·berechtigt sind, bekommen Sie einen Brief nach Hause.
Der Brief enthält zwei Wahl·benachrichtigungen.
Sie erhalten die Wahl·benachrichtigung in elektronischer Form, wenn Sie die Suomi.fi-Anwendung im Internet benutzen. Suomi.fi ist eine Dienstleistung der finnischen Melde·behörde DVV.
Sie können mehr dazu lesen unter der Adresse www.suomi.fi/viestit.
Sie können wählen, ob Sie am Wahl·tag oder vorzeitig wählen möchten.
Wenn Sie am Wahl·tag wählen, sehen Sie in der Wahl·benachrichtigung nach, wo Ihr Wahllokal ist.
Wenn Sie vorzeitig wählen, können Sie in jedem beliebigen Vorauswahl·lokal wählen.
Die Wahl·benachrichtigung beinhaltet eine Liste über die Vorauswahl·lokale in Ihrem Gebiet.
Es ist nicht nötig, die Wahl·benachrichtigung mit zum Wahl·lokal zu nehmen.
Es reicht, dass Sie Ihren Personal·ausweis dabei haben.
Stimm·abgabe zu Hause
Wenn Sie krank sind oder es Ihnen unzumutbar schwer ist, ins Wahl·lokal zu gehen und dort zu wählen, können Sie Ihre Stimme vorzeitig zu Hause abgeben.
Sie müssen sich spätestens am 16.01.2024 um 16 Uhr beim zentralen Wahl·ausschuss Ihrer Gemeinde für die Stimm·abgabe zu Hause anmelden. Die Telefon·nummer ist auf der Wahl·benachrichtigung angegeben. Sie können den zentralen Wahl·ausschuss nach weiteren Informationen über die Stimm·abgabe zu Hause fragen.
Falls bei der Präsidenten·wahl ein zweiter Wahl·gang stattfindet, dann ist Ihre Anmeldung für die Stimm·abgabe zu Hause auch bei dem zweiten Wahl·gang gültig.
So geben Sie Ihre Stimme vorzeitig ab
Sie können bei der Präsidenten·wahl Ihre Stimme in einem beliebigen Vorauswahl·lokal abgeben.
Voraus·wahl in Finnland 17.–23.01.2024.
Voraus·wahl im Ausland 17.–20.01.2024.
Sollte ein zweiter Wahl·gang bei der Präsidenten·wahl stattfinden, können Sie auch dann am Wahl·tag oder vorzeitig wählen.
Voraus·wahl des zweiten Wahl·gangs in Finnland 31.01.–06.02.2024.
Voraus·wahl des zweiten Wahl·gangs im Ausland 31.01.–03.02.2024.
Nehmen Sie zur Stimm·abgabe Ihren Lichtbild·ausweis mit, zum Beispiel einen Reise·pass, Personal·ausweis oder Führer·schein.
Gehen Sie im Vorauswahl·lokal so vor:
1. Zeigen Sie dem Wahl·beamten Ihren Ausweis vor.
Der Wahl·beamte prüft die Angaben und gibt Ihnen einen Stimm·zettel.
2. Gehen Sie in die Wahl·kabine.
Tragen Sie in den Stimm·zettel deutlich die Nummer des Kandidaten ein, für den Sie Ihre Stimme abgeben. Schreiben Sie nichts anderes auf den Stimm·zettel. Sie sehen die Nummern der Kandidaten in der Kandidaten·liste, die an der Wand der Wahl·kabine angebracht ist.
3. Falten Sie den Stimm·zettel in der Mitte, sodass die Nummer für andere nicht zu sehen ist.
4. Gehen Sie zurück zum Wahl·beamten.
Er stempelt den Stimm·zettel ab und gibt Ihnen ein braunes Kuvert.
5. Stecken Sie den abgestempelten Stimm·zettel in das Kuvert und kleben Sie es zu.
6. Der Wahl·beamte wird Sie bitten, ein Formular zu unterschreiben.
Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Stimm·zettel selbst ausgefüllt, einen Stempel darauf bekommen und ihn in einem Kuvert verschlossen haben.
7. Zum Schluss verschließt der Wahl·beamte das braune Kuvert und das Formular in einem gelben Versand·kuvert.
Der Wahl·beamte klebt das gelbe Kuvert zu. Die Sendung wird an den zentralen Wahl·ausschuss Ihrer Heimat·gemeinde verschickt.
So geben Sie Ihre Stimme am Wahltag ab
Der Wahl·tag ist Sonntag 28.01.2024.
Der Wahl·tag eines möglichen zweiten Wahl·gangs ist Sonntag 11.02.2024.
Am Wahl·tag sind die Wahl·lokale von 9 bis 20 Uhr geöffnet.
Sie können nur in dem Wahl·lokal wählen, das in Ihrer Wahl·benachrichtigung angegeben ist.
Nehmen Sie zur Stimm·abgabe Ihren Lichtbild·ausweis mit, zum Beispiel einen Reise·pass, Personal·ausweis oder Führer·schein.
Gehen Sie im Wahl·lokal so vor:
1. Zeigen Sie dem Wahl·beamten Ihren Ausweis vor.
Der Wahl·beamte prüft die Angaben, sucht Ihren Namen im Wähler·verzeichnis und gibt Ihnen einen Stimm·zettel.
2. Gehen Sie in die Wahl·kabine.
Tragen Sie in den Stimm·zettel deutlich die Nummer des Kandidaten ein, für den Sie Ihre Stimme abgeben. Schreiben Sie nichts anderes auf den Stimm·zettel. Sie sehen die Nummern der Kandidaten in der Kandidaten·liste, die an der Wand der Wahl·kabine angebracht ist.
3. Falten Sie den Stimm·zettel in der Mitte, sodass die Nummer für andere nicht zu sehen ist.
4. Gehen Sie zurück zum Wahl·beamten.
Er stempelt den Stimm·zettel ab.
5. Werfen Sie Ihren Stimm·zettel in die Wahl·urne.
Wer hilft mir?
Die Wahl·beamten beraten und helfen Ihnen im Wahl·lokal.
Im Wahl·lokal ist auch ein Wahl·helfer anwesend. Sie können den Wahl·helfer bitten, Ihnen in der Wahl·kabine zu helfen, wenn Sie die Nummer des Kandidaten in den Stimm·zettel nicht selbst schreiben können.
Der Wahl·helfer kann auch eine Person sein, die Sie selbst ausgewählt haben. Er kann zum Beispiel ein Angehöriger oder eine nahe·stehende Person sein.
Der Wahl·helfer darf jedoch keine Person sein, die selbst ein Kandidat ist oder einem Kandidaten nahesteht.
Der Wahl·helfer darf niemandem sagen, wen Sie gewählt haben.
Wahl·geheimnis
Jede Person entscheidet selbst, ob sie wählen möchte und wen sie wählt.
Das Wahl·geheimnis bedeutet, dass Sie niemandem sagen müssen, wen Sie wählen.
Wegen des Wahl·geheimnisses füllen Sie Ihren Stimm·zettel in der Wahl·kabine aus.
Wählen Sie bei der Präsidenten·wahl! So beeinflussen Sie, wer in den nächsten sechs Jahren die Aufgaben des Präsidenten ausführt.
In dieser Broschüre sind das Wählen und die Präsidenten·wahl 2024 in leichter Sprache erläutert.
Damit man den Text leichter lesen kann, benutzen wir im Text die männliche Form.
Damit sind aber immer alle Menschen gemeint.
Weitere Informationen finden Sie unter der Adresse: www.vaalit.fi
Fragen zu Wahlen und zur Abstimmung können Sie auch unter der Service·nummer des Justiz·ministeriums 0800 9 4770 stellen.
Sie können Ihre Frage auch über WhatsApp-Nachricht an die Nummer 050 438 8730 senden.